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Evaluierung arbeitsbezogener psychischer Belastungen

Rahmenbedingungen

Als Unternehmen haben sie eine neue gesetzliche Vorschrift!

Das novellierte ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sieht seit Jänner 2013 eine Evaluierungspflicht für arbeitsbedingte psychische Belastungen in Unternehmen vor. Psychische Belastungen und daraus resultierende Gefährdungen müssen mit geeigneten Verfahren erhoben und beurteilt werden.

Dies birgt jedoch für Ihr Unternehmen die Chance gezielte Informationen zu Arbeits- und Organisationsbedingungen zu gewinnen.

 

Aus konkreten Vorschlägen können gezielt Maßnahmen und Verbesserungsmöglichkeiten abgeleitet werden, die den Unternehmenserfolg ganzheitlich zu sichern.

Ich übernehme diese Evaluierung für Sie entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

Je nach Unternehmensgröße und -struktur kommen unterschiedliche Instrumente zum Einsatz und können Kooperationspartner hinzugezogen werden.

Ein effizientes Vorgehen und der praktische Nutzen für Ihr Unternehmen sind dabei besonders wichtig!

Gesetzliche Vorschrift und große Chance!

Das novellierte ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sieht seit Jänner 2013 eine Evaluierungspflicht für arbeitsbedingte psychische Belastungen in Unternehmen vor. Psychische Belastungen und daraus resultierende Gefährdungen müssen mit geeigneten Verfahren erhoben und beurteilt werden.

Dies bietet für Ihr Unternehmen die große Chance, gezielt Informationen zu Arbeits- und Organisations-bedingungen zu gewinnen sowie Schwachstellen und Risiken zu erkennen.

 

Aus konkreten Vorschlägen können Maßnahmen und Verbesserungsmöglichkeiten abgeleitet werden, die den Unternehmenserfolg ganzheitlich sichern.

Ich übernehme diese Evaluierung für Sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Evaluierung psychischer Belastungen

Je nach Unternehmensgröße und -struktur kommen unterschiedliche Instrumente zum Einsatz und können Kooperationspartner hinzugezogen werden.

Ein effizientes Vorgehen und der praktische Nutzen für Ihr Unternehmen sind dabei besonders wichtig!

Gegenstand der Evaluierung

Gegenstand der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen sind jene äußeren Bedingungen, unter welchen Arbeit stattfindet.

 

Es geht dabei nicht um die Messung von Leistung, Motivation, Arbeitszufriedenheit oder Stress, sondern um die Einwirkung der Arbeitsbedingungen auf den Menschen.

Folgende Dimensionen der Arbeitssituation müssen systematisch erfasst und beurteilt werden (lt.§ 3 Abs. 2 ASchG ):

  1. Aufgabenanforderung und Tätigkeiten (zB hohe Verantwortung, Daueraufmerksamkeit, Umgang mit schwierigen Kunden)

  2. Organisationsklima (zB häufige Unterbrechungen, unklare Zuständigkeiten)

  3. Arbeitsumgebung (zB Lärm, Beleuchtung und Belichtung, Klimabedingungen)

  4. Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation (zB Führungsverhalten, Zusammenhalt, Handlungsspielräume)

Gegenstand der Evaluierung

Gegenstand der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen sind jene äußeren Bedingungen, unter welchen Arbeit stattfindet.

 

Es geht dabei nicht um die Messung von Leistung, Motivation, Arbeitszufriedenheit oder Stress, sondern um die Einwirkung der Arbeitsbedingungen auf den Menschen.

Folgende Dimensionen der Arbeitssituation müssen systematisch erfasst und beurteilt werden (lt.§ 3 Abs. 2 ASchG ):

  1. Aufgabenanforderung und Tätigkeiten (zB hohe Verantwortung, Daueraufmerksamkeit, Umgang mit schwierigen Kunden)

  2. Organisationsklima (zB häufige Unterbrechungen, unklare Zuständigkeiten)

  3. Arbeitsumgebung (zB Lärm, Beleuchtung und Belichtung, Klimabedingungen)

  4. Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation (zB Führungsverhalten, Zusammenhalt, Handlungsspielräume)

Gegenstand der Evaluierung

Gegenstand der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen sind jene äußeren Bedingungen, unter welchen Arbeit stattfindet.

 

Es geht dabei nicht um die Messung von Leistung, Motivation, Arbeitszufriedenheit oder Stress, sondern um die Einwirkung der Arbeitsbedingungen auf den Menschen.

Folgende Dimensionen der Arbeitssituation müssen systematisch erfasst und beurteilt werden (lt.§ 3 Abs. 2 ASchG ):

  1. Aufgabenanforderung und Tätigkeiten (z.B. hohe Verantwortung, Daueraufmerksamkeit, Umgang mit schwierigen Kunden)

  2. Organisationsklima (z.B. häufige Unterbrechungen, unklare Zuständigkeiten)

  3. Arbeitsumgebung (z.B. Lärm, Beleuchtung und Belichtung, Klimabedingungen)

  4. Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation
    (z.B. Führungsverhalten, Zusammenhalt, Handlungsspielräume)

Die konkreten Schritte zur Arbeitsplatzevaluierung

1. Konzepterstellung

In einem umfassenden, gemeinsamen Gespräch planen wir die Vorgehensweise und stimmen den Prozess individuell auf Ihr Unternehmen ab.

2. Analyse der Arbeits- und Organisationsbedingungen

Die Erhebung der Arbeits- und Organisationsbedingungen erfolgt mittels standardisierter und qualitätsgeprüfter Instrumente. Diese werden abgestimmt auf Ihr Unternehmen und Ihre Organisationsstruktur ausgewählt. Nach der Erhebung werden die Ergebnisse ausgewertet und interpretiert.

 

3. Ableitung spezifischer Maßnahmen

In weiterer Folge wird ein Maßnahmenkatalog mit Details zur Umsetzung festgelegt. Dies erfolgt abhängig vom Verfahren im Zuge der Erhebung oder in einem nachgelagerten Prozess. Ziel ist es, kollektiv wirksame und ursachenbezogene Maßnahmen aus den Ergebnissen zu generieren.

4. Dokumentation im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument

Der Evaluierungsprozess wird dokumentiert und die Ergebnisse und Maßnahmen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument eingetragen.

5. Umsetzung der Maßnahmen

Danach erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen. Erfahrungsgemäß gibt es Maßnahmen, die unmittelbar umgesetzt werden können, und solche, die in einen umfangreicheren Veränderungsprozess eingebettet sind.

 

6. Überprüfung der Maßnahmen auf Wirksamkeit

Der Erfolg und die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen werden überprüft und gegebenenfalls werden einzelne Maßnahmen angepasst. Vorgeschrieben ist die Evaluierung in regelmäßigen Abständen, insbesondere nach bedeutenden unternehmensinternen Veränderungen und Zwischenfällen. Ein effizientes Vorgehen ist so gewährleistet.

Nutzen für Ihr Unternehmen – Gute Bedingungen haben gute Wirkungen

Durch die Einbeziehung der MitarbeiterInnen in den ArbeitnehmerInnenschutz und die Gestaltung von Arbeitstätigkeiten kommt es neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zu

 

  • einer Optimierung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen

  • einer stärkeren Bindung an das Unternehmen und einer geringeren Fluktuation

  • einer Verbesserung des Betriebsklimas und der Zufriedenheit der MitarbeiterInnen

  • geringeren Ausfallszeiten und Fehlerquoten.

 

Sie tragen damit nachhaltig zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und zu einer gesundheitsförderlichen Gestaltung von Arbeit in Ihrem Unternehmen bei. Dies sichert Ihnen nicht nur eine positive Wirkung nach innen, sondern trägt auch entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit bei.

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